Dr. med. Henning
Fischer
April 2010
Betr.: Fa. Congstar
Da
ich unter bestimmten Umständen zusätzlich telefonisch
erreichbar sein muß, habe ich 2009 eine Prepaid-Karte von
Congstar erworben.
versprochen wurde: kein Mindestumsatz!
Das Handy habe ich nur bei Bedarf eingeschaltet, da es um
Erreichbarkeit zu bestimmten Zeiten ging. Nach einigen Monaten kam nach
dem Einschalten die Meldung: kein Netz.
Ich habe dann auf der Homepage von Congstar nachgesehen, die Karte war
weiterhin freigeschaltet. Der Anruf bei der Hotline ergab dann
überraschenderweise, daß Congstar den Vertrag gekündigt
hatte, mir sei vorher eine Mail darüber geschickt worden (die mich
aber nicht erreicht hat).
Gründe wurden nicht angegeben. In den Vertragsbedingungen
steht aber tatsächlich, daß Congstar so kündigen kann.
Mittlerweile hatte ich aber (vor Kenntns von der Kündigung) eine
Aufladekarte über 15 Euro gekauft, und habe nun von Congstar eine
Erstattung verlangt. Diese wurde verweigert obwohl in den
Geschäftsbedingungen steht, daß sogar eine nicht gebrauchte
Karte selbst bei bestehendem Vertrag nach Ablauf der Zeit gegen
Gebühr erstattet wird.
Deshalb
dringender Rat: ist die Erreichbarkeit wichtig, besser nicht Congstar
buchen oder zumindest regelmäßig prüfen, ob Congstar
den Vertrag nicht mittlerweile gekündigt hat!
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