Dr. med. Henning Fischer
April 2010

Betr.: Fa. Congstar

Da ich unter bestimmten Umständen zusätzlich telefonisch erreichbar sein muß, habe ich 2009 eine Prepaid-Karte von Congstar erworben.

versprochen wurde: kein Mindestumsatz!

Das Handy habe ich nur bei Bedarf eingeschaltet, da es um Erreichbarkeit zu bestimmten Zeiten ging. Nach einigen Monaten kam nach dem Einschalten die Meldung: kein Netz.

Ich habe dann auf der Homepage von Congstar nachgesehen, die Karte war weiterhin freigeschaltet. Der Anruf  bei der Hotline ergab dann überraschenderweise, daß Congstar den Vertrag gekündigt hatte, mir sei vorher eine Mail darüber geschickt worden (die mich aber nicht erreicht hat).
Gründe wurden  nicht angegeben. In den Vertragsbedingungen steht aber tatsächlich, daß Congstar so kündigen kann.

Mittlerweile hatte ich aber (vor Kenntns von der Kündigung) eine Aufladekarte über 15 Euro gekauft, und habe nun von Congstar eine Erstattung verlangt. Diese wurde verweigert obwohl in den Geschäftsbedingungen steht, daß sogar eine nicht gebrauchte Karte selbst bei bestehendem Vertrag nach Ablauf der Zeit gegen Gebühr erstattet wird.

Deshalb dringender Rat: ist die Erreichbarkeit wichtig, besser nicht Congstar buchen oder zumindest regelmäßig prüfen, ob Congstar den Vertrag nicht mittlerweile gekündigt hat!





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